Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Engagementvertrag wird zwischen dem Veranstalter (V1) und Hans Peter Gratz entertainment (V2) geschlossen.

Die musikalische Darbietung obliegt ausschließlich V2. Programmablauf/Liederwünsche seitens V1 sind im Vorfeld möglich.

V1 sorgt für einen 230V Stromanschluß in unmittelbarer Bühnennähe. Eine zeitliche Verzögerung durch fehlenden oder unzureichenden Strom gehen zu Lasten von V1 und stellen keine Verlängerung der Spielzeit dar. Stromanschlüsse müssen normgerecht sein, andernfalls haftet der Veranstalter für etwaige Schäden am Equipment oder der Gesundheit der Musiker.

Der Begriff „Spielzeit“ bedeutet die gesamte Zeit zwischen dem ersten und dem letzten Musikstück der Musiker. Ist beispielsweise eine Spielzeit von 20.00 – 01.00 Uhr vereinbart, bleibt das vereinbarte Auftrittsende von 01.00 Uhr gleich auch wenn die „Spielzeit“ durch Spiele, Einlagen, Reden etc. unterbrochen wird. Die Gage bleibt unverändert.

V1 gewährleistet die Sicherheit von Musiker und Equipment. Sollte die Sicherheit des Equipments oder die Gesundheit der Musiker in Gefahr sein (z. B. Belästigung durch Gäste etc.) ist V2 berechtigt, den Auftritt sofort abzubrechen, sollte der Veranstalter nicht unmittelbar entsprechende Maßnahmen ergreifen. Bei unzureichend gesicherten Bühnen trägt der Veranstalter die Kosten daraus resultierender Schäden, Folgekosten und Gewinnentgang.

Bei Freiluftveranstaltungen ist eine entsprechende Bühnenüberdachung unabdingbar! Falls V1 nicht in der Lage ist, eine adäquate Überdachung bereitzustellen, ist V2 berechtigt, den Auftritt bei voller Gage abzusagen oder abzubrechen. Es obliegt den Musikern, die Eignung zu beurteilen (Keine Sonnenschirme o. ä. )

Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Musiker ist es niemanden erlaubt, Bühnen Equipment (Mikrofone, Mischpult, Instrumente…) zu verwenden. Nach vorheriger Absprache ist dies möglich.

V1 stellt eine warme Mahlzeit zu einer mit V2 vereinbarten Zeit zur Verfügung. Weiters sorgt V1 für ausreichend Getränke (alkoholfrei und Bier) ab Soundcheck bis Ende der Spielzeit.

Bei schwerer Krankheit, Unfall oder Tod seitens V2 verliert der Vertrag sofort seine Gültigkeit und Wirkung. Bei Verhinderung einzelner Musiker sorgt V2 für adäquaten Ersatz.

Stornobedingungen: Absage durch V1

Bis 1 Monat vor der Veranstaltung 30% der Nettogage.

Ab 1 Monat bis 1 Woche vor der Veranstaltung 70% der Nettogage.

Ab 1 Woche bis 1 Tag vor der Veranstaltung 90% der Nettogage.

Am selben Tag 100% der Nettogage.

Witterungsbedingte Absage sind bei vorheriger Absprache („Veranstaltung findet nur bei Schönwetter statt“) von den oben Genannten Stornobedingungen ausgenommen.

Von diesen AGB´s abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.